IMMOBILIENGUTACHTER in HESSEN


Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung in Hessen

Es gibt verschiedene Anlässe wo ein Immobiliengutachten nötig ist. So ist es beispielsweise im Erbfall bei einer Scheidung oder zur Vermögensaufstellung sowie beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie unbedingt wichtig ein Gutachten über den Wert der Liegenschaft erstellen zu lassen.

Sehr oft kommt es in Hessen vor, dass Immobilienwerte falsch kategorisiert werden und es so zu einem hohen Verlust oder zu einem fehlerhaften Geschäft kommt.

Zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ist ein Immobilien-Sachverständiger nötig.

Der unabhängige Sachverständiger für Immobilienwertermittlungen kann als neutrale Person den Immobilienwert einordnen und anhand von Bodenrichtwerten, im Vergleichswertverfahren anhand von vergleichbaren Immobilienangeboten oder im Ertragswertverfahren anhand von Mieteinkünften den genauen Wert der Immobilie ermitteln.

 



 

Welche Objekte können bewertet werden?

Generell gilt für jeden unabhängigen Sachverständigen ist jedes Objekt ist bewertbar. Bei der Bewertung kann es sich um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder um ein unbebautes Grundstück handeln. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Wohnimmobilie und Gewerbeimmobilie. Zwischen den beiden Immobilienarten gibt es unterschiedliche Bewertungsrichtlinien die der Immobilien-Sachverständiger bei der Bewertung beachten muss.

Als Sachverständigenbüro für Verkehrswertgutachten in Hessen liegt unsere Kernkompetenz in der Bewertung von Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie nicht bebaute Grundstücke.

Für beide Immobilienarten in Hessen wie Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien sind wir als Sachverständiger tätig. Beauftragen Sie uns direkt über das Auftragsformular wenn Sie den genauen Wert Ihrer Immobilie begutachtet haben möchten.

Das gerichtsfeste Verkehrswertgutachten umfasst zwischen 40 und 60 Seiten und ist mit den genauen Bewertungsgrundlagen, Lichtlinien und Bildern Ihrer Liegenschaft aufgeführt.

 

Welche Immobilienarten können wir bewerten?

• Ein- und Zweifamilienhäuser

• Eigentumswohnungen, Teileigentume

• Mehrfamilienhäuser, Hochhäuser

• Gewerbeimmobilien, Hotels

• Hallen, Lagerhallen, Produktionshallen, Sporthallen usw.

• freie, unbebaute Grundstücke

• Garagen und andere Freiflächen

• Mieten, Pachten oder Dienstbarkeiten

 


 

 

Alexander Kurz, Immobilien-SachverständigerIMMOBILIENGUTACHTER HESSEN
Sachverständigenbüro KURZ
Hauptstr. 131
55246 Wiesbaden
Telefon: 06134 / 566 67 39
E-Mail: sekretariat@immobiliengutachter-hessen.de

Unsere Bürozeiten:
Montags-Freitag von 08:00 bis 18:30 Uhr
und Samstags bis 15:00 Uhr

Bezeichnung: Alexander Kurz, Unabhängiger Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

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Immobilienbewertung & Wertermittlung in Hessen seit 2008
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